Niedersachsen

Verfassung von Niedersachsen wurde am 13.04.1951 verabschiedet.

Geschichte „Niedersachsens“

Im Zuge der Auflösung Preußens erhielt die Provinz Hannover von der britischen Militärregierung die staatsrechtliche Stellung eines Landes. Dies entsprach den Wünschen der Bevölkerung (???, 1945 – 1948 hatten die Deutschen bei weitem anderen Probleme, wie z. B. Hunger, Wohnungsnot, bestehende Lager hungernder deutscher Kriegsgefangener in den Rheinwiesen usw.,  als den Wunsch die Reichsländer aufzulösen). In einer an die Militärregierung gerichteten Resolution hatten sich schon im Oktober 1945 Vertreter der politischen Parteien, Berufsgruppen, Kirchen und Hochschulen eine derartige Lösung nachdrücklich gewünscht. Damit war aber noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Diese musste vielmehr im Rahmen einer Gesamtlösung für die Britische Besatzungszone erzielt werden.

 

In der ersten Hälfte 1946 traten die Überlegungen zur Neuordnung der britischen Besatzungszone in ein neues Stadium. Zunächst erhielt im Januar 1946 der „Gebietsrat" den Auftrag, Vorschläge dazu zu unterbreiten. Anfang Juli forderte die Militärregierung den Zonenbeirat auf, ein Gutachten für eine Neugliederung auszuarbeiten. Dieses Gremium war im Februar 1946 von der britischen Militärregierung als reines Beratungsorgan ohne jede legislative Funktion gebildet worden; ihm gehörten Vertreter der Parteien, Verbände, der Landes- und Provinzialregierungen an. Der eingesetzte Sonderausschuss trug umfangreiches Material zusammen und diskutierte die unterschiedlichen Neugliederungspläne. Bei der Abstimmung im Plenum des Zonenbeirates erhielt schließlich ein Vorschlag von Hinrich Wilhelm Kopf eine Zweidrittelmehrheit. Dieser sah eine Dreigliederung (der Reichsländer Preußen, Schaumburg-Lippe, Braunschweig, Lübeck, Waldeck, Lippe u. Oldenburg) in die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sowie die Fortexistenz der Stadtstaaten Hamburg und Bremen vor.

 

Die Militärregierung (Britische Besatzungsmacht), die mit der Gründung Nordrhein-Westfalens am 17. 7. 1946 schon eine Vorentscheidung getroffen hatte,

 

folgte diesem Gutachten; am 14. November 1946 ordnete sie (Britische Besatzung) die Gründung des Landes Niedersachsen

an durch Zusammenschluss der (Reichsländer) Länder

(Freistaat) Braunschweig,

(Freistaat Preußen, Provinz Hannover) Hannover,

(Freistaat) Oldenburg und

(Freistaat) Schaumburg-Lippe.

Damit wurden die bisherigen Ministerien und Landtage aufgelöst. Eine Woche später wurde der bisherige hannoversche Regierungschef Kopf zum niedersächsischen Ministerpräsidenten berufen und mit der Regierungsbildung beauftragt.

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Die dem Staatsministerium und dem ernannten Nds. Landtag, dem Mitglieder der SPD (38), CDU (20), DP (17), Z (1), FDP (6), KPD (4) angehörten, übertragenen Aufgaben regelte die Militärregierung in der Verordnung Nr.57. Dem Landtag wurde darin „die ausschließliche Gesetzgebung übertragen mit Ausnahme gewisser Vorbehaltsrechte der Militärregierung sowie zeitweilig suspendierter Sachgebiete. Diese betrafen in erster Linie Befugnisse, „die einer künftigen deutschen Zentralgewalt zustanden oder solche, deren Wahrnehmung durch die Besatzungsmacht wegen der besonderen politischen oder wirtschaftlichen Nottage geboten war". Alle vom Landtag beschlossenen Gesetzentwürfe bedurften der britischen Zustimmung. Die Exekutive erstreckte sich nicht nur auf die Angelegenheiten, in denen der Landtag Gesetzgebungsbefugnisse ausübte, sondern auch auf die Verwaltung in den - im Anhang zu der Verordnung - aufgeführten Punkten, soweit die Militärregierung nicht gegenteilige Bestimmungen erließ; die Staatsregierung hatte daher eine relativ starke Position inne.

Das vom ernannten Landtag verabschiedete Gesetz über die vorläufige Ordnung der Landesgewalt, „das ein parlamentarisches Regierungssystem konstituierte" wurde durch die „Vorläufige Niedersächsische Verfassung" abgelöst, die der erste gewählte niedersächsische Landtag 1951 annahm. Obwohl die Beratungen und die Schlußdebatte in einer für die Landesregierung schwierigen politischen Situation  unsicherer parlamentarischer Mehrheiten fiel, fand die Verfassungsberatung in einer sachlichen Atmosphäre statt, wie von H. W. Kopf und anderen Beteiligten immer wieder mit Nachdruck hervorgehoben wird. Die weitgehende Übereinstimmung zwischen den Parteien spiegelt auch das Abstimmungsergebnis wider: Von den 138 anwesenden Abgeordneten stimmten 107 mit Ja, 28 mit Nein, 3 enthielten sich der Stimme. Von den Nein-Stimmen entfielen 7 auf die KPD, 16 auf die DP, 4 auf die CDU sowie eine auf die FdU.

 

Quelle: www.politische-bildung.de/niedersachsen/niedersachsen_geschichte_gegenwart.pdf

 

(blau Einfügungen durch Verfasser)

 

Zusammenfassung

Alles was vor dem Datum des 13.04.1951 erfolgte ist schlichtweg illegal, da hier seitens der Besatzer gegen das Selbstbestimmungsrechts der Völker verstoßen wurde.

 

Am 23.08.1946 wurde aus der Preußischen Provinz Hannover, dem Freistaat Oldenburg, Braunschweig, Schaumburg-Lippe, teile des Landsgebietes Bremen per Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung (Besatzungsmacht) das Land Niedersachsen geschaffen.

 

Alle sogenannten Mitglieder  des ersten Landtages von Niedersachsen wurden von der britischen Militärregierung ernannt. Sie waren schlichtweg Marionetten der britischen Besatzungsmacht und sind somit illegal (nach Völker- und deutschem Recht) tätig gewesen.

Die britische Besatzungsmacht hat durch ihre Marionetten eine Verfassung für das künstliche Konstrukt Niedersachsen ausarbeiten lassen und diese schließlich sogar noch genehmigt.

Artikel 43 Haager Landkriegsordnung 1907 von Großbritannien unterschrieben

 

Artikel 43 Ordnung der Gesetze und Gebräuche des Landkrieges

 

Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

 

Hier war vom Völkerrecht vorgeschrieben die Gesetze des Deutschen Reiches, des Freistaates Preußen, des Freistaates Oldenburg, des Freistaates Schaumburg-Lippe und des Freistaates Freie Hansestadt Bremen zu beachten.

 

 

Artikel 55 Ordnung der Gesetze und Gebräuche des Landkrieges

 

Der besetzende Staat hat sich nur als Verwalter und Nutznießer der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften, Wälder und landwirtschaftlichen Betriebe zu betrachten, die dem feindlichen Staate gehören und sich in dem besetzten Gebiete befinden. Er soll den Bestand dieser Güter erhalten und sie nach den Regeln des Nießbrauchs verwalten.

(Quelle Haager Landkriegsordnung)

 

Welches zwingende Hindernis bestand 1947 für die britische Besatzungsmacht die Landesgesetze der Reichsländer Preußen, Schaumburg-Lippe, Braunschweig, Oldenburg aufzuheben bzw. wer hat sie dazu ermächtigt. Das Völkerrechts jedenfalls nicht.

 

Die britische Besatzungsmacht hat illegal die Parlamente der legal bestehenden Reichsländer aufgelöst und die Reichsländer in dem Konstrukt Niedersachsen aufgelöst.

Die britische Besatzungsmacht tat dieses ohne völkerrechtlich ermächtigt gewesen zu sein.

 

Dieses damaligen Vorgehen ist als Akt der Tyrannei zu werten.

 

Also hat unzweifelhaft die britische Besatzungsmacht das Land Niedersachsen gegründet.

Die Besatzungsmacht hat weiter die ersten Mitglieder des Landtages ernannt, den Ministerpräsidenten sowie dessen Kabinett ausgewählt und ernannt.

 

Ein solches Vorgehen hat mit Gründung eines Landes/Staates überhaupt nichts mehr zu tun!

Dieses nun entstandene Gebilde verdient niemals die Bezeichnung Staat/Bundesland.

Hier wurde über die Köpfe der Bevölkerung hinweg eine Tatsache geschaffen die mit freier Selbstbestimmung der Volkes überhaupt nichts mehr zu tun hat.

 

Diese nun ernannten Marionetten haben dann auch noch im Parlamentarischen Rat mitgewirkt und an der Konstruktion des Besatzungsrechtes GG mitgewirkt

 

Hier wird ersichtlich, welches Recht hier ausgeübt wurde. Es handelt sich um die nackte Gewalt und Willkür des Siegers.

 

Aber auch ein solches Vorgehen ist zeitlich gegrenzt und endet spätestens mit dem Abschluss eines Friedensvertrages.

Für mache derzeitigen Politiker der Bundesrepublik Deutschland ist es aber offensichtlich nicht wünschenswert einen Völkervertrag, wie dies nun einmal ein Friedensvertrag darstellt, der als Abschluss eines Krieges völkerrechtlich erfolgen muss, abzuschließen.

Ob dieses Herren und Damen dieses überhaupt können, ist eine andere Frage. Tatsache ist, dass dieses Herren und Damen alle nach dem immer noch bestehenden Besatzungsrecht agieren und niemals für das Deutsche Reich einen Friedensvertrag mit den Alliierten abschließend können.

 

Weiterhin ist festzustellen, dass die britische Regierung noch nie irgend ein Interesse gezeigt hat allgemein gültiges Völkerrecht auch nur im Ansatz einzuhalten.

 

- siehe die Gründung der Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg

  auf dem  Staatsgebiet Preußen, Oldenburg, Braunschweig, Lippe, Lübeck, Bremen und

  Hamburg.

- Siehe die Gründung des Staates Israel auf dem Staatsgebiet Palästinas. 

- Siehe die Willkürliche Ziehung der Grenzen und den daraus resultierende Staaten in ihren

  ehemaligen Kolonien und dem daraus resultierenden Elend in Asien und Afrika

 

Sie haben das Selbstbestimmungsrecht der Völker, die Beachtung der Landesgesetze immer mit Füssen getreten. Mit den Auswirkungen dieser Politik des Terrors hat die Weltgemeinschaft ihre größten Probleme beschert bekommen. 

 

Eine Besatzungsmacht ist nur Verwalter bzw. Nutznießer eines besetzen Landes. Gesetzgebungsgewalt obliegt ihm nur solange er das Besatzungsrecht ausübt. Er ist nur Verwalter und Nutznießer des besetzten Gebietes und nicht Gesetzgeber.

 

Man hat den Eindruck, bei dem Studium der einschlägigen Literatur über die Gründung Niedersachsens, dass sich die hier befindlichen Reichsländer sich nichts sehnlicher wünschten als endlich unter der Besatzungsmacht Englands aufgelöst zu werden.

 

Folgende sogenannte „Berufenen“, die von der britischen Besatzungsmacht eingesetzt worden waren, stimmten für Niedersachsen im Parlamentarischen Rat ab.

 

Sie hatten von der Bevölkerung des von der britischen Besatzungsmacht gegründeten Landes keinerlei Befugnis erhalten sich daran zu beteiligen/ bzw. sie waren nicht dazu vom Volk ermächtigt worden.

Sie waren von den Reichsländern, die unter der Knute der britischen Besatzungsmacht standen, dazu nicht ermächtigt worden.

 

Das Handeln dieser Abgeordneten erfüllte diverse Tatbestände des deutschen Strafrechts.

 

Abschließend ist festzustellen, dass das Bundesland Niedersachsen von der britischen Besatzungsmacht gegründet wurde.

Die ersten Vertreter dieses willkürlich errichteten Landes wurden von den Briten eingesetzt und haben nach Deutschem Recht nur zeitlich etwas zu beschließend gehabt. Nach Abschluss eines Friedensvertrags muss an Stelle des Landes Niedersachsens wieder die alten Reichsländer treten.

 

Folgende Mitglieder (nach Ländern und Parteizugehörigkeit geordnet) des Parlamentarischen Rates (am 01.09.1948), aus Ländern, die es zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Weisung der Besatzungsmacht künstlich zu entstehen hatten, haben an der Ausarbeitung des Grundgesetzes mitgewirkt.

 

Hamburg

 

CDU 2

Heinrich Rönneburg (1887–1949), Nachrücker: Werner Hofmeister (1902–1984)

Ernst Wirmer (1910–1981)

SPD 3

Georg Diederichs (1900–1982)

Otto Heinrich Greve (1908–1968), Nachrücker: Erich Ollenhauer (1901–1963)

Hans Wunderlich (1899–1977)

DP 2

Wilhelm Heile (1881–1969)

Hans-Christoph Seebohm (1903–1967)

LDP 1

Hermann Schäfer (1892–1966)

 

Nordrhein-Westfalen

 

SPD 6

Rudolf-Ernst Heiland (1910–1965)

Fritz Löwenthal (1888–1956) (ab 4. Mai 1949 parteilos)

Walter Menzel (1901–1963)

Friederike Nadig (1897–1970)

Hermann Runge (1902–1975)

Friedrich Wolff (1912–1976)

CDU 6

Konrad Adenauer (1876–1967)

Adolf Blomeyer (1900–1969)

Robert Lehr (1883–1956)

Josef Schrage (1881–1953)

Lambert Lensing (1889–1965)

Helene Weber (1881–1962)

FDP 1

Hermann Höpker-Aschoff (1883–1954)

Zentrum 2

Johannes Brockmann (1888–1975)

Helene Wessel (1898–1969)

KPD 2

Hugo Paul (1905–1962), Nachrücker: Heinz Renner (1892–1964)

Max Reimann (1898–1977)

 

Schleswig-Holstein

 

SPD 2

Andreas Gayk (1893–1954)

Rudolf Katz (1895–1961)

CDU 2

Hermann von Mangoldt (1895–1953)

Carl Schröter (1887–1952)

 

Der runde Tisch Berlin
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Stand: 12. November 2010